• Beratung, Prüfung und Vertretung in allen Steuerangelegenheiten.
  • Wirtschaftsberatende Tätigkeit sowie die Erstellung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen.
  • Abfassung eines schriftlichen Erläuterungsberichts zum Jahresabschluss sowie der Abfassung des Anhangs.
  • Betriebswirtschaftliche Beratung basierend auf internen und externen Betriebsvergleichen, auf Kapitalverwendungsrechnung, Liquiditätsanalyse, Rentabilitätsberechnung, Cash-Flow-Analysen u. a. m.
  • Investitionsplanungen.
  • Finanzierungsalternativen und Mitwirkung bei der Überprüfung betrieblicher Altersvorsorgemodelle.
  • Planung von Vermögensanlage.
  • Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und Bundesfinanzhof. Soweit es sich um Steuerangelegenheiten handelt, Vertretung vor Verwaltungsgerichten.
  • Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.
  • Steuerliche Beratung und Rechtsberatung stehen oft in einem engen Zusammenhang. Sie sind zulässig, soweit sie zur sachgemäßen Erledigung beruflicher Aufgaben notwendig sind.

Die Beratung in Grunderwerbsteuersachen setzt die Beherrschung des Sachenrechts, die Beratung in Erbschaftsteuersachen die des Erbrechts, die Beratung in Körperschaftsteuersachen die des Gesellschaftsrechts, insbesondere das der GmbH voraus.

  • Die Kooperation mit Rechtsanwälten, Notaren sowie gute Kontakte zu Banken, Versicherungen und Behörden garantieren eine umfassende Beratung aller anstehenden Probleme "aus einem Hause und einer Hand".